Unsere Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung umfassen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Wir weisen darauf hin, dass alle unsere Dienstleistungen gemäß §6 Nr. 4 StBerG ausgeführt werden. Es erfolgt keine steuerliche Beratung.